Werberichtlinie

Version: 2026-08-06 · Inkrafttreten: 6. August 2026

Dieses Dokument ist eine Übersetzung des koreanischen Originals. Weichen Übersetzung und koreanisches Original inhaltlich voneinander ab, hat das koreanische Original Vorrang. Koreanisches Original ansehen

Deutsch

Diese Werberichtlinie gilt für Werbekampagnen, Anzeigen auf dem Startbildschirm, Ansichts- und Belohnungsanzeigen, Anzeigen externer Werbenetzwerke sowie alle von Werbetreibenden eingestellten Werbemittel auf Dokal Game. Mit Beauftragung, Zahlung und Einstellung einer Anzeige stimmt der Werbetreibende dieser Richtlinie sowie den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und der Rückerstattungsrichtlinie zu.

1. Anzeigenarten

1-1. Vom Betreiber verkaufte und verwaltete Werbekampagnen

1-2. Ansichts- und Belohnungsanzeigen

1-3. Eigene Hinweise des Dienstes und Ruhmeshalle der Unterstützer

Eigene Inhalte des Dienstes — Betriebsmitteilungen, Vorstellung des Ladens Dotori Kalguksu, Bestplatzierte des Monats, Ruhmeshalle der Unterstützer — können getrennt von kommerzieller Werbung dargestellt werden. Die Ruhmeshalle der Unterstützer ist ein mit der Unterstützung verbundener Anzeigedienst und kein Produkt, das Werbeerfolg zusichert.

2. Beauftragung und Auslieferung von Anzeigen

  1. Registrierung und Anmeldung des Werbetreibenden
  2. Eingabe von Werbemedium, Text, Ziel-URL sowie Schalttermin oder -zeitraum
  3. Zahlung des Werbeentgelts
  4. Warten auf die Prüfung
  5. Prüfung durch den Administrator und Freigabe, Ablehnung oder Änderungsaufforderung
  6. Auslieferung der Anzeige zum freigegebenen Termin
  7. Bereitstellung von Statistiken zu Einblendungen und Klicks, sofern erforderlich

Auch nach abgeschlossener Zahlung steht die Auslieferung erst mit der Freigabe durch den Administrator fest. Der Betreiber kann Rechtsnachweise, Unternehmensangaben, Genehmigungen, Belege für Werbeaussagen und Unterlagen zur Prüfung der Zielseite anfordern.

3. Grundpflichten des Werbetreibenden

Der Werbetreibende sichert die folgenden Punkte zu und haftet dafür.

Die Freigabe durch den Betreiber tritt nicht an die Stelle der rechtlichen Verantwortung des Werbetreibenden und sichert die Rechtmäßigkeit des Anzeigeninhalts nicht zu.

4. Untersagte oder beschränkte Werbung

Die folgenden Anzeigen können nicht eingestellt oder ausgeliefert werden oder erfordern zusätzliche Nachweise und Genehmigungen.

4-1. Rechtswidrige und gefährliche Inhalte

4-2. Sexuelle, gewalttätige und diskriminierende Inhalte

4-3. Falsche und irreführende Werbung

4-4. Rechtsverletzende Inhalte

4-5. Genehmigungs- und altersbeschränkte Bereiche

Für Finanzen, Anlagen, Kredite, Versicherungen, Medizin, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Recht, Stellenangebote, alkoholische Getränke, Tabak und Nikotin sowie Dienste für Erwachsene müssen Qualifikationen, Genehmigungen, Altersgrenzen und Pflichthinweise nach dem anwendbaren Recht und den Plattformrichtlinien nachgewiesen sein. Wegen der Ausrichtung des Dienstes und des Nutzerschutzes kann der Betreiber die Auslieferung auch rechtmäßiger Werbung ablehnen.

4-6. Politische, religiöse und gesellschaftlich sensible Werbung

Politische Propaganda, Wahlkampf, religiöse Werbung sowie Anzeigen, die gesellschaftliche Konflikte auslösen können, können unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit nach der Betriebsrichtlinie beschränkt oder abgelehnt werden.

5. Technische Anforderungen an Werbemittel

  1. Unterstützte Dateiformate, Dateigröße, Auflösung und Laufzeit richten sich nach den Vorgaben der Einstellungsseite.
  2. In Werbedateien dürfen keine schädlichen Skripte, ausführbaren Dateien oder Tracking-Codes enthalten sein.
  3. Die Ziel-URL muss ein vom Betreiber zugelassenes sicheres Format haben, etwa http oder https; ausführbare URLs wie javascript: sind nicht zulässig.
  4. Werbemittel, die Sicherheit und Barrierefreiheit beeinträchtigen — übermäßiges Blinken, automatischer Ton, erzwungene Vollbilddarstellung, Behinderung des Schließens —, können zur Änderung aufgefordert oder abgelehnt werden.
  5. Automatische Wiedergabe und Stummschaltung von Videos richten sich nach den Browserrichtlinien und den Einstellungen des Dienstes.
  6. Medien und URLs können nach Sicherheitsprüfung, Bereinigung, über einen Proxy oder aus einem gesonderten Speicher bereitgestellt werden.

6. Prüfung, Freigabe, Ablehnung und Einstellung

  1. Der Betreiber prüft Anzeigeninhalt, Zielseite, Rechte, technische Anforderungen, Nutzerschutz und das Erscheinungsbild des Dienstes in ihrer Gesamtheit.
  2. Der Betreiber kann freigeben, Änderungen verlangen, zurückstellen oder ablehnen.
  3. Auch nach der Freigabe kann die Auslieferung sofort eingestellt werden, wenn Gesetzesverstöße, Meldungen wegen Rechtsverletzungen, schädliche Weiterleitungen, Inhaltsänderungen, Beschwerden oder Sicherheitsrisiken festgestellt werden.
  4. Ist ein dringender Nutzerschutz erforderlich, kann der Betreiber ohne vorherige Ankündigung einstellen und den Grund anschließend mitteilen.
  5. Der Werbetreibende muss auf Änderungsaufforderungen fristgerecht antworten; bleibt eine Antwort aus, kann der Termin storniert oder die Anzeige abgelehnt werden.

7. Auslieferung und Ergebnisse

  1. Die Anzeige ist ein Produkt, das Einblendungsgelegenheiten nach vereinbarter Position, Laufzeit und Format bereitstellt.
  2. Ohne gesonderte schriftliche Zusicherung werden weder Einblendungen, Klicks, Besucher, Anfragen, Umsatz, Konversionsrate, Suchplatzierung noch das Erreichen bestimmter Nutzer gewährleistet.
  3. Die tatsächliche Auslieferung kann je nach Nutzerzahl, Gerät und Browser, Netzwerk, Blockierwerkzeugen, Bildschirmgröße, Dienststörungen und Richtlinien externer Werbenetzwerke abweichen.
  4. Statistiken zu Einblendungen und Klicks beruhen auf Systemprotokollen; Bots, Doppelzählungen und auffälliger Verkehr können ausgeschlossen oder nachträglich berichtigt werden.
  5. Der Werbetreibende darf Kennzahlen nicht durch eigenes Neuladen, Automatisierung oder wiederholte Klicks von Mitarbeitenden oder Bekannten manipulieren.

8. Externe Werbenetzwerke und Belohnungsanzeigen

  1. Werden externe Werbenetzwerke wie Google AdSense eingesetzt, gilt deren Richtlinie ergänzend.
  2. Nutzer werden nicht zu Anzeigenklicks, Käufen oder zur Preisgabe personenbezogener Daten gezwungen; Belohnungen werden nicht auf eine von den Richtlinien des externen Netzwerks untersagte Weise zugesagt.
  3. Werden Belohnungsanzeigen angeboten, werden die Belohnungsbedingungen im Dienst deutlich angezeigt; liefert das Werbenetzwerk einen tatsächlichen Abschlussnachweis, kann dieser vorrangig sein.
  4. Die Belohnung kann nach Tageslimit, Konto- oder Gastidentität, IP-Adresse, Nonce und Mindestansichtsdauer beschränkt werden.
  5. Kann der Abschluss wegen Werbeblockern, Netzwerkfehlern, vorzeitigem Schließen des Fensters oder fehlendem Nachweis nicht bestätigt werden, wird die Belohnung möglicherweise nicht gewährt.

9. Personenbezogene Daten und Nachverfolgung

  1. Zur Auslieferung von Anzeigen und zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung kann der Betreiber Kampagnen-ID, Zeitpunkt von Einblendungen und Klicks, Nutzer- oder Gastkennung sowie Teile oder Hashwerte von IP-Adresse und User-Agent verarbeiten.
  2. Die dem Werbetreibenden bereitgestellten Statistiken sind grundsätzlich aggregiert und enthalten keine unmittelbar identifizierenden Angaben einzelner Nutzer wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Anschrift.
  3. Für die Erhebung personenbezogener Daten auf der Zielseite ist der Werbetreibende verantwortlich; er hat eine rechtmäßige Datenschutzerklärung und ein Einwilligungsverfahren bereitzustellen.
  4. Die Verarbeitung von Cookies und Werbekennungen durch externe Werbenetzwerke kann deren Richtlinien unterliegen.
  5. Einzelheiten richten sich nach der Datenschutzerklärung.

10. Werbeentgelt, Stornierung und Rückerstattung

  1. Preis, Laufzeit und Zahlbetrag richten sich nach den auf der Einstellungsseite angezeigten Angaben.
  2. Stornierungsanträge, die mindestens 3 Werktage vor dem Schalttermin eingehen, werden nach der Rückerstattungsrichtlinie geprüft.
  3. Storniert der Werbetreibende nach Beginn von Prüfung, Platzsicherung, technischer Vorbereitung oder Auslieferung wegen bloßen Sinneswandels, kann die Erstattung eingeschränkt sein.
  4. Wird die Anzeige wegen vom Werbetreibenden eingereichter rechtswidriger, rechtsverletzender oder irreführender Inhalte oder wegen Problemen der Zielseite abgelehnt oder eingestellt, kann die vollständige Erstattung eingeschränkt sein.
  5. Wurde die Anzeige aus vom Betreiber zu vertretenden Gründen im gesamten vorgesehenen Zeitraum überhaupt nicht ausgeliefert, bietet der Betreiber erneute Schaltung, Verlängerung, Teilerstattung oder vollständige Erstattung an.
  6. Eine Erstattung erfolgt nicht allein deshalb, weil der Werbeerfolg hinter den Erwartungen zurückblieb.
  7. Einzelheiten richten sich nach der Rückerstattungsrichtlinie; die durch zwingendes Recht gewährten Nutzerrechte bleiben unberührt.

11. Freistellung und Schadensersatzpflicht des Werbetreibenden

Führen Werbemittel, Zielseite, Produkte und Dienste, die Erhebung personenbezogener Daten oder Rechtsverletzungen des Werbetreibenden zu Ansprüchen, Beschwerden oder Sanktionen Dritter, hat der Werbetreibende diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erledigen. Entsteht dem Betreiber ein Schaden, haftet der Werbetreibende nach dem anwendbaren Recht und dem Grad des Verschuldens in angemessenem Umfang auf Ersatz. Eine Haftung aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers wird jedoch nicht auf den Werbetreibenden abgewälzt.

12. Nutzerschutz und Meldungen

Der Nutzer kann die bereitgestellten Bedienelemente verwenden, etwa das Schließen der Anzeige oder die Zurück-Funktion. Entdeckt er rechtswidrige, betrügerische, rechtsverletzende oder schädliche Werbung, kann er sie unter Angabe des Anzeigenbildschirms, der URL und des Zeitpunkts melden.

Der Betreiber prüft die Meldung und kann erforderliche Maßnahmen ergreifen: Einstellung der Anzeige, Anforderung von Nachweisen, Kontobeschränkung, Zahlungsstornierung oder Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen.

13. Änderung der Richtlinie

Der Betreiber kann diese Richtlinie an Änderungen der Rechtslage, der Richtlinien externer Werbenetzwerke oder des Dienstbetriebs anpassen. Wesentliche Änderungen werden vor ihrer Anwendung mitgeteilt. Weichen der koreanische Wortlaut und eine Übersetzung voneinander ab, geht der koreanische Wortlaut im gesetzlich zulässigen Rahmen vor.